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Moderne Hochhausfassade in Dubai im goldenen Abendlicht, Blick von unten in die Glasstruktur
Recht & Steuern · Leitfaden 2026

Dubai Immobilie über GmbH oder privat halten: Wann eine Struktur wirklich Sinn ergibt

Privat oder über eine GmbH, Holding oder UAE-Gesellschaft: Die Haltestruktur entscheidet über Haftung, Erbfolge und steuerliche Behandlung im Heimatland. Dieser Leitfaden zeigt, welche Konstellationen wann sinnvoll sind und wo die Grenze liegt.

Savvas Kyritsis·04.04.2026·7 Min. Lesezeit

Ob du eine Dubai-Immobilie privat oder über eine Firma halten solltest, hängt von einer Frage ab, die die meisten zu spät stellen: Wie behandelt dein Heimatland die Erträge dieser ausländischen Gesellschaft? Dubai erhebt keine Kapitalertrag- oder Einkommensteuer auf private Mieteinnahmen. Das ist der einfache Teil. Der schwierige Teil spielt sich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ab. Dort liegt der Teufel im Detail, und wer das unterschätzt, strukturiert am Ende teurer, nicht günstiger.

01Recht & Steuern

Was Dubai selbst regelt

Dubai erlaubt ausländischen Privatpersonen den vollständigen Eigentumserwerb in designierten Freehold-Zonen. Das gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für bestimmte Gesellschaftsformen, wobei die zulässigen Fahrzeuge je nach Gesellschaftstyp variieren.

Seit 2023 gilt in den UAE eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne oberhalb eines Freibetrags von 375.000 AED. Für Privatpersonen, die Immobilien in ihrem eigenen Namen und ohne gewerbliche Lizenz vermieten, fällt diese Steuer nicht an: Mieteinnahmen natürlicher Personen ohne Gewerbeerlaubnis sind nach den FTA-Leitlinien vollständig von der Körperschaftsteuer ausgenommen. Eine Gesellschaft hingegen, die Mieteinnahmen erzielt, unterliegt der Körperschaftsteuer auf ihren Nettogewinn oberhalb von 375.000 AED. Für reine Immobilien-Holdinggesellschaften in Free Zones gelten spezifische FTA-Regeln zur Einordnung als Qualifying oder Non-Qualifying Income, die individuell geprüft werden müssen.

Der Standort der Gesellschaft innerhalb der UAE, ob Mainland, eine der über 40 Free Zones oder ein International Business Centre wie DIFC, beeinflusst sowohl die zulässigen Aktivitäten als auch die steuerliche Einordnung im Heimatland. Diese Unterschiede sind nicht kosmetisch, sie sind entscheidend.

02Recht & Steuern

Das Heimatland-Problem: DACH durchleuchtet jede Struktur

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig ist, sollte eines verstehen: Die eigene Steuerpflicht endet nicht an der Landesgrenze. Das deutsche Außensteuergesetz, die österreichischen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln und die schweizerische Praxis zu Durchgriffstatbeständen können dazu führen, dass Gewinne einer ausländischen Gesellschaft so behandelt werden, als hättest du sie persönlich erhalten.

Hinzurechnungsbesteuerung greift in Deutschland typischerweise, wenn eine ausländische Gesellschaft passive Einkünfte erzielt, eine niedrige Besteuerung vorliegt und du als Gesellschafter mehr als 50 % der Anteile hältst. Grundstücksvermietung gilt dabei grundsätzlich als aktive Tätigkeit und wird nur ausnahmsweise, etwa mangels DBA-Schutz, als passiv und damit hinzurechnungsrelevant behandelt. Die Niedrigsteuergrenze nach den §§ 7 bis 14 AStG wurde ab dem 1. Januar 2024 von 25 % auf 15 % abgesenkt, was für UAE-Strukturen direkt relevant ist: Die UAE-Körperschaftsteuer liegt bei 9 % und damit unter dieser Schwelle. In diesem Fall werden die Gewinne deinem persönlichen Einkommen zugerechnet, unabhängig davon, ob eine Ausschüttung stattgefunden hat. Die genaue Anwendung auf deinen konkreten Fall muss individuell geprüft werden.

Wichtig für Deutschland-Ansässige: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den UAE ist seit dem 31. Dezember 2021 nicht mehr in Kraft. Deutschland hat den Vertrag nicht verlängert. Es gibt derzeit kein gültiges DBA zwischen den beiden Ländern. Das bedeutet, dass keine abkommensrechtliche Schrankenwirkung gegen die Hinzurechnungsbesteuerung oder eine Doppelbesteuerung von Dividenden greift. Für österreichische und schweizerische Investoren gilt dies nicht in gleicher Weise, da beide Länder weiterhin gültige DBAs mit den UAE unterhalten.

Was daraus folgt: Eine Dubai-Gesellschaft allein ist keine Steuerspar-Struktur für DACH-Residenten. Wer das verspricht, hat die Realität im Heimatland nicht eingepreist. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt vom Wohnsitz, der nachgewiesenen Substanz der Gesellschaft und der Art der Einkünfte ab. Die häufigste Fehlannahme, die ich in Investorengesprächen erlebe: Dubai-GmbH gegründet, damit die Steuer in Deutschland wegfällt. Das funktioniert nur bei echter Verlagerung des steuerlichen Wohnsitzes, nicht durch die Gesellschaftsgründung allein.

Bevor du eine Struktur aufbaust, gehört ein steuerrechtliches Gutachten von einem Berater mit Expertise in beiden Jurisdiktionen auf den Tisch. TME Legal in Dubai ist ein Partner, den IMOS in solchen Konstellationen regelmäßig hinzuzieht.

Eine Dubai-Gesellschaft ist keine Steuerspar-Struktur für DACH-Residenten. Die entscheidenden Fragen spielen sich im Heimatland ab.

03Recht & Steuern

Wann eine Struktur echten Mehrwert bringt

Trotz der Heimatland-Komplexität gibt es klare Szenarien, in denen eine Gesellschaftsstruktur Sinn ergibt. Entscheidend ist, ob der Nutzen die Strukturkosten und steuerliche Komplexität tatsächlich übersteigt.

Portfolio ab mehreren Objekten: Ab zwei bis drei Immobilien empfehlen viele Berater, eine Holding-Struktur zu prüfen. Die Verwaltung, Kreditaufnahme und Reinvestition von Erträgen lässt sich gesellschaftsrechtlich sauberer abbilden als im Privatvermögen. Wer Gewinne innerhalb der Struktur thesaurieren und steuerneutral wiederanlegen will, profitiert von der klaren Trennung zwischen operativer Ebene und Holding. Dieser Vorteil wird oft unterschätzt, aber er ist real, sofern die Substanzanforderungen erfüllt sind.

Haftungsabschirmung: Wer gewerblich tätig ist oder Risiken aus dem Hauptgeschäft trägt, kann durch eine separate Gesellschaft das Immobilienvermögen vom operativen Risiko trennen. Das ist klassisches Asset-Protection-Denken, kein Dubai-Spezifikum.

Nachfolgeplanung: Eine Gesellschaft kann im Erbfall klarer strukturiert übergeben werden als Bruchteilseigentum an einer Immobilie. In Dubai gibt es kein automatisches Pflichtteilsrecht nach europäischem Vorbild, was sowohl Chance als auch Risiko bedeutet. Ohne ein beim DIFC Wills Service Centre oder dem Abu Dhabi Judicial Department registriertes Testament kann die islamische Erbfolge greifen. Dubai Law No. 2 of 2025 stärkt den Schutz für Nicht-Muslime erheblich: Probate-Anordnungen des DIFC Courts gelten nun direkt auch für Mainland-Vermögenswerte, ohne dass ein separates Verfahren vor einem Mainland-Gericht erforderlich ist. Eine sauber strukturierte Gesellschaft mit klarem Gesellschaftsvertrag bleibt dennoch ein wichtiges Instrument zur Reduktion dieses Risikos.

04Recht & Steuern

Wann Privatbesitz die bessere Wahl ist

Für viele Investoren, die ein oder zwei Objekte zur Kapitalanlage halten, ist Privatbesitz schlicht effizienter. Die Gründungs- und laufenden Kosten einer UAE-Gesellschaft, Lizenzgebühren, Buchhaltungspflichten, gegebenenfalls Audit-Anforderungen, können je nach Struktur und Zone zwischen 30.000 und über 80.000 AED pro Jahr liegen. Das frisst Rendite, bevor eine einzige Mietzahlung eingegangen ist.

Hinzu kommt: Banken in der UAE und Europa bewilligen Hypotheken auf Privatpersonen oft unkomplizierter als auf Offshore-Gesellschaften. Wer fremdfinanzieren will, sollte die Bankfähigkeit der Struktur frühzeitig prüfen.

Die steuerliche Situation für DACH-Residenten ist privat in vielen Fällen nicht schlechter als über eine Gesellschaft, wenn man die Hinzurechnungsregeln korrekt einbezieht. Weniger Komplexität bedeutet weniger Fehlerquellen. Und ein Fehler in der steuerlichen Einordnung kostet deutlich mehr als die Strukturkosten, die man ursprünglich sparen wollte.

Weniger Komplexität bedeutet weniger Fehlerquellen. Für ein oder zwei Objekte ist Privatbesitz oft die effizientere Wahl.

05Recht & Steuern

GmbH oder privat: Die wichtigsten Strukturoptionen

UAE Free Zone Offshore Company (JAFZA, RAK ICC): Die einzigen Free-Zone-Vehikel, die vom Dubai Land Department explizit zur direkten Eintragung von Immobilieneigentum in Freehold-Gebieten zugelassen sind. Wichtig: Eine reguläre Free Zone Company (Onshore-Typ) ist in der Regel nicht berechtigt, Immobilien außerhalb der eigenen Free Zone zu halten. Nur JAFZA Offshore und RAK ICC Offshore verfügen über dieses ausdrückliche DLD-Recht. Substanzanforderungen für die steuerliche Anerkennung im Heimatland unbedingt beachten.

UAE Mainland LLC: Ermöglicht Aktivitäten auf dem gesamten Markt. Seit 2021 ist 100 % Auslandsbesitz in vielen Branchen möglich. Für Immobilien-Aktivitäten sind je nach Art der Tätigkeit spezifische Lizenzen erforderlich. Bei Anteilsübertragungen an einer Mainland LLC, die Immobilien hält, verlangt das DLD eine Benachrichtigung und erhebt eine anteilige Übertragungsgebühr. Individuelle rechtliche Prüfung vor der Gründung ist Pflicht.

Europäische Holding als Obergesellschaft: Manche Investoren halten die Dubai-Gesellschaft über eine europäische Muttergesellschaft. Das kann bei Doppelbesteuerungsabkommen und Schachtelprivilegien Vorteile bieten und erhöht die Strukturkosten erheblich. Für Deutschland-Ansässige entfällt seit dem 1. Januar 2022 der DBA-Schutz zwischen Deutschland und den UAE vollständig, da das Abkommen ausgelaufen ist. Österreich und die Schweiz haben weiterhin gültige DBAs mit den UAE. Die konkrete Wirkung für europäische Holdingstrukturen hängt vom Sitzland der Holding ab.

Kein Patentrezept: Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile, die von Gesamtvermögen, Wohnsitz, Investitionsvolumen und Planungshorizont abhängen. Eine Struktur, die für einen Unternehmer mit Wohnsitz in der Schweiz sinnvoll ist, kann für einen deutschen Steuerpflichtigen kontraproduktiv sein. Wer glaubt, das pauschal beantworten zu können, hat die Komplexität nicht durchgerechnet.

06Recht & Steuern

Erbfolge in Dubai: Nichts dem Zufall überlassen

Ein häufig übersehener Aspekt: In Dubai gilt für Nicht-Muslime die Möglichkeit, ein Testament beim DIFC Wills Service Centre oder beim Abu Dhabi Judicial Department zu registrieren. Damit kannst du für dein Dubai-Vermögen eine Nachlassregelung nach eigenen Wünschen festlegen.

Mit Dubai Law No. 2 of 2025 wurde die Durchsetzungskraft von DIFC-Wills erheblich gestärkt: Vollstreckungsbeschlüsse des DIFC Courts gelten nun direkt für alle Vermögenswerte in Dubai, einschließlich Mainland-Immobilien, ohne separates Verfahren vor einem anderen Gericht. Wer privat hält, sollte zwingend ein registriertes Testament für Dubai-Vermögen in Betracht ziehen. Das ist keine optionale Maßnahme, sie gehört zur sauberen Strukturplanung.

Wer eine Gesellschaft hält, regelt die Nachfolge in der Regel über den Gesellschaftsvertrag und die Anteilsübertragung. Auch hier empfiehlt sich ein Testament für den Gesellschaftsanteil, da das islamische Erbrecht unter Umständen auf nicht registrierte Sachverhalte Anwendung finden kann.

07Recht & Steuern

Erst Wohnsitz klären, dann strukturieren

Die häufigste Fehlerquelle ist die umgekehrte Reihenfolge: Struktur aufbauen, dann feststellen, dass sie steuerlich nichts bringt oder sogar schadet. Das ist kein theoretisches Risiko, es passiert regelmäßig. Der sinnvolle Weg ist ein anderer.

Schritt eins: Klären, wo du steuerlich ansässig bist und bleibst. Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Dubai verlagert, hat andere Optionen als jemand, der weiterhin in Deutschland wohnt und Dubai als Kapitalanlage nutzt. Dieser Unterschied ist fundamental, nicht marginal.

Schritt zwei: Steuerberater mit Expertise in beiden Jurisdiktionen einbinden, bevor die erste Gesellschaft gegründet wird. TME Legal bietet genau diese grenzübergreifende Perspektive.

Schritt drei: Investitionsvolumen und Zeithorizont realistisch einschätzen. Eine Struktur, die für ein 5-Millionen-Portfolio Sinn ergibt, rechnet sich bei einem einzelnen Apartment möglicherweise nicht. Ab welchem Portfoliowert eine Dubai-Gesellschaft steuerlich und strukturell vorteilhaft wird, hängt von deinen konkreten Zahlen ab. Lass das durchrechnen, bevor du unterschreibst. Genau hier setzt ein erstes Gespräch mit dem richtigen Team an: nicht mit allgemeinen Antworten, sondern mit deinen konkreten Zahlen, deinem Wohnsitz und deinen Zielen.

Nächster Schritt · Kostenfrei

Welche Struktur passt zu deiner Situation?

Die Frage, ob Privatbesitz oder Gesellschaft, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von deinem Wohnsitz, deinem Portfolioziel und deiner steuerlichen Ausgangslage ab. In einem ersten Gespräch mit dem IMOS-Team klärst du genau das: welche Halteform für dich wirtschaftlich sinnvoll ist, was sie konkret kostet und welche Schritte danach folgen.

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Savvas Kyritsis, Geschäftsführer, IMOS Real Estate

Autor

Savvas Kyritsis

Geschäftsführer, IMOS Real Estate · RERA Broker Card 62714

Savvas Kyritsis begleitet deutschsprachige Investoren beim Aufbau von Dubai-Immobilien-Portfolios — mit Fokus auf strategische Vermögensarchitektur statt Einzelverkauf sowie Off-Plan- und Bestandsstrategie für DACH-Investoren.

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Häufige Fragen

Kann ich als deutscher Staatsbürger eine Dubai-Immobilie steuerfrei über eine UAE-Gesellschaft halten?
In der Regel nein, wenn du in Deutschland wohnst. Das deutsche Außensteuergesetz kann Gewinne der ausländischen Gesellschaft deinem persönlichen Einkommen zurechnen, unabhängig davon, ob eine Ausschüttung stattfindet. Seit dem 31. Dezember 2021 besteht zudem kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den UAE, das eine abkommensrechtliche Schrankenwirkung entfalten könnte. Individuelle Beratung durch einen auf beide Jurisdiktionen spezialisierten Steuerberater ist unerlässlich.
Was kostet eine UAE Free Zone Gesellschaft für eine Immobilien-Holding jährlich?
Die laufenden Kosten variieren je nach Free Zone und Strukturaufwand erheblich. Je nach Zone, Büropflicht und Buchhaltungsaufwand sind Gesamtkosten zwischen 30.000 und über 80.000 AED pro Jahr realistisch. Vor der Gründung sollte eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Basis deines konkreten Portfolios stehen.
Brauche ich ein Testament für meine Dubai-Immobilie?
Für Nicht-Muslime mit Privatbesitz in Dubai wird ein beim DIFC Wills Service Centre registriertes Testament dringend empfohlen. Seit Dubai Law No. 2 of 2025 gelten DIFC-Probate-Anordnungen direkt auch für Mainland-Vermögenswerte. Ohne ein solches Testament kann die islamische Erbfolge greifen, was von deinen eigenen Wünschen stark abweichen kann.
Gilt die UAE-Körperschaftsteuer auch für meine Immobilien-Holding?
Privatpersonen, die Immobilien in ihrem eigenen Namen ohne Gewerbeerlaubnis vermieten, sind von der UAE-Körperschaftsteuer ausgenommen. Eine Gesellschaft, die Mieteinnahmen erzielt, unterliegt hingegen der UAE-Körperschaftsteuer von 9 % auf Nettogewinne oberhalb von 375.000 AED. Für Free-Zone-Gesellschaften gelten spezifische Regeln zur Einordnung als Qualifying oder Non-Qualifying Income, die individuell geprüft werden müssen.
Ab wie vielen Immobilien lohnt eine Gesellschaftsstruktur?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber viele Berater empfehlen, ab zwei bis drei Objekten eine Holding-Struktur zu prüfen. Ausschlaggebend sind Gesamtvolumen, Haftungsrisiken, Erbfolge-Anforderungen und die steuerliche Situation im Heimatland. Lass das vor dem Kauf des zweiten Objekts prüfen, nicht danach.