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Strategie & Rendite · Leitfaden 2026

Firma nötig um zu vermieten in Dubai? Was du wirklich brauchst

Viele DACH-Investoren gehen davon aus, eine Gesellschaft gründen zu müssen, bevor sie ihre Dubai-Wohnung vermieten. Das ist ein teurer Irrtum. Die eigentliche Entscheidung beginnt danach.

Savvas Kyritsis·25.01.2026·7 Min. Lesezeit

Nein, du brauchst keine Firma, um in Dubai zu vermieten. Als Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz kannst du eine Immobilie in Dubais Freehold-Zonen kaufen, auf deinen Namen registrieren, vermieten und die Mieteinnahmen ins Ausland transferieren. Keine Gesellschaftsgründung, keine lokale Präsenz, kein Vermittler. Das Eigentumsrecht erlaubt Ausländern den direkten Besitz. Die sinnvollere Frage lautet: Wann ist eine Firma trotzdem die bessere Entscheidung? Die Antwort hängt von deiner steuerlichen Situation im Heimatland, deiner Nachfolgeplanung und davon ab, ob du eine einzelne Einheit hältst oder ein Portfolio aufbaust.

01Strategie & Rendite

Als Privatperson kaufen und vermieten: So geht es

Dubai erlaubt Ausländern in designierten Freehold-Zonen den vollständigen Eigentumserwerb. Du kaufst die Immobilie auf deinen Namen, lässt sie beim Dubai Land Department (DLD) registrieren und erhältst einen Eigentumstitel. Eine lokale Gesellschaft ist nicht erforderlich.

Die Vermietung läuft über einen Mietvertrag, der zwingend beim Ejari-System hinterlegt werden muss. Ejari ist das offizielle Registrierungssystem der Regulierungsbehörde RERA. Nur ein registrierter Vertrag kann vor Gericht durchgesetzt werden. Auf Basis des Ejari-Eintrags meldet der Mieter Strom, Wasser und Internet an.

Mieteinnahmen kannst du auf ein UAE-Bankkonto überweisen und von dort ohne Kapitalverkehrskontrollen ins Ausland transferieren. Dieser Punkt überrascht viele DACH-Investoren, die aus europäischen Strukturen denken. Es gibt keine staatliche Sperre, die den Transfer blockiert.

Nicht die Frage, ob eine Firma erlaubt ist, entscheidet. Die Frage ist, ob sie dir in deiner konkreten Situation einen Vorteil verschafft.

02Strategie & Rendite

Wann eine Gesellschaft trotzdem sinnvoll ist

Obwohl du als Privatperson vollständig rechtsfähig bist, gibt es drei Szenarien, in denen eine Gesellschaft, typischerweise eine Free Zone Company oder eine Mainland LLC, echte Vorteile bietet.

Erstens: Nachfolgeplanung. Ohne ein in den VAE registriertes Testament kann im Erbfall das Erbrecht nach den Vorgaben des UAE Civil Personal Status Law greifen, das nicht zwingend der Verteilung entspricht, die du beabsichtigst. Die genauen Regelungen hängen von deiner Konfession, deiner Staatsangehörigkeit und davon ab, ob und wo ein Testament registriert ist. Hältst du die Immobilie über eine Gesellschaft und hast die Anteile testamentarisch in deinem Heimatland geregelt, kannst du heimisches Erbrecht auf die Anteile anwendbar machen. Das ist keine Steueroptimierung, sondern Rechtssicherheit. Die konkrete Gestaltung sollte eine auf UAE-Erbrecht spezialisierte Kanzlei prüfen.

Zweitens: Haftungsabschirmung. Wer mehrere Objekte besitzt, kann über eine Holding-Struktur Risiken zwischen den Einheiten trennen. Ein Schadensfall in einer Einheit berührt die anderen nicht direkt.

Drittens: Steuerliche Strukturüberlegungen im Heimatland. Wie Mieteinnahmen aus Dubai in DACH behandelt werden, hängt von deiner persönlichen Steuersituation und der Rechtsform des Haltevehikels ab. Hier liegen die größten Fallstricke.

Eine Gesellschaft löst das Steuerproblem im Heimatland nicht automatisch. Sie kann es optimieren. Sie kann es auch verkomplizieren.

03Strategie & Rendite

Steuer im Heimatland: Die unterschätzte Variable

Dubai erhebt keine Einkommensteuer auf Mieteinnahmen. Das klingt attraktiv, und das ist es auch. Aber es bedeutet nicht, dass Mieteinnahmen in deinem Heimatland steuerfrei sind.

Deutschland besteuert das weltweite Einkommen seiner unbeschränkt Steuerpflichtigen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den UAE ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Stand 2026 gibt es kein gültiges DBA mehr. Mieteinnahmen aus Dubai unterliegen damit in Deutschland grundsätzlich der vollen Einkommensteuer, ohne Abkommensschutz. Es gilt ausschließlich deutsches innerstaatliches Recht. Die individuelle Berechnung hängt von Wohnsitz, Aufenthaltsstatus und weiteren Faktoren ab und sollte steuerrechtlich begleitet werden.

Wer eine Gesellschaft in den UAE gründet, muss zudem prüfen, ob die Controlled Foreign Corporation-Regeln (CFC) im Heimatland greifen. In Deutschland ist das die Hinzurechnungsbesteuerung nach Außensteuergesetz. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied: Eine Gesellschaft, die ausschließlich passiv vermietet, wird steuerlich anders behandelt als eine, die aktiv handelt oder Dienstleistungen erbringt. Rechtliche Beratung durch eine auf UAE und DACH spezialisierte Kanzlei ist hier kein optionaler Schritt. Als Partner für die rechtliche Tiefe arbeiten wir mit TME Legal zusammen.

04Strategie & Rendite

Langzeit- oder Kurzzeitmiete: Operativer Bedarf

Bei der klassischen Langzeitmiete mit Jahresvertrag kannst du als Privatperson vollständig und ohne Zusatzlizenz agieren. Der Mietvertrag wird via Ejari registriert, die Kaution über ein treuhänderisch gesichertes Konto abgewickelt.

Bei Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com greift eine zusätzliche Anforderung. Das Dubai Department of Economy and Tourism (DET) verlangt eine Holiday Home-Lizenz. Privatpersonen können diese direkt beim DET beantragen, ohne eine Gesellschaft gründen zu müssen, und bis zu acht Einheiten unter ihrem Profil registrieren. Viele Investoren wählen dennoch eine lokale Gesellschaft als Betreiberstruktur, wenn sie mehr als acht Einheiten oder fremde Objekte verwalten möchten.

Kurzzeitvermietung kann in stark nachgefragten Lagen höhere Bruttorenditen erzielen, erfordert aber aktives Management oder eine spezialisierte Hausverwaltung. Die meisten DACH-Investoren, die einen passiven Einkommensstrom suchen, entscheiden sich für Langzeitmiete.

Unabhängig von der Vermietungsart gilt: Der RERA-Mietpreisindex legt fest, in welchem Rahmen Mieterhöhungen zulässig sind. Seit Januar 2025 läuft der Index als Smart Rental Index, der Gebäude anhand von über 60 Kriterien klassifiziert und Mietsteigerungsgrenzen gebäudescharf berechnet. Die Grundstruktur der Erhöhungsbandbreiten basiert weiterhin auf Decree Nr. 43 von 2013. Als Eigentümer bist du daran gebunden. Das schafft Planbarkeit auf beiden Seiten.

05Strategie & Rendite

Minimalstruktur für deine erste Vermietung

Für eine erste Vermietung als Privatperson brauchst du: einen auf deinen Namen registrierten Eigentumstitel (Title Deed vom DLD), einen via Ejari registrierten Mietvertrag, ein UAE-Bankkonto für die Mieteinnahmen und eine lizenzierte Hausverwaltung, wenn du nicht selbst vor Ort agieren willst.

Die Hausverwaltungskosten liegen bei Langzeitvermietung marktüblich bei 5 bis 8 Prozent der Jahresmiete. Sie sind im Kontext eines passiven Investment-Ansatzes der einfachste Hebel, um operativen Aufwand zu eliminieren.

Dazu kommen laufende Betriebskosten: Service Charges (Gemeinschaftskosten des Gebäudes) variieren je nach Lage, Objekttyp und Gebäudeklasse erheblich. Bei Apartments liegen sie typischerweise zwischen 10 und 30 AED pro Quadratfuß jährlich, in Luxuslagen auch darüber. Villa-Gemeinschaften liegen meist deutlich darunter. Die exakten Werte sind objektspezifisch und im DLD Service Charge Index einsehbar. Diese Kosten trägt der Eigentümer, nicht der Mieter.

Vier Elemente reichen für den Start: Eigentumstitel, Ejari-Vertrag, UAE-Konto, lizenzierte Hausverwaltung.

06Strategie & Rendite

Portfolio-Aufbau: Wann die Strukturfrage drängt

Wer eine einzelne Wohnung kauft und vermietet, kann die Gesellschafts-Frage zunächst zurückstellen. Privatperson genügt für den Einstieg, und die Struktur lässt sich bei Bedarf später anpassen.

Sobald du in Richtung zwei, drei oder mehr Objekte planst, ändert sich die Rechnung. Dann geht es um Haftungsabschirmung, steuerliche Effizienz über Jahrzehnte und um eine saubere Struktur für potenzielle Finanzierungspartner.

Profil-Fragen, die dabei entscheidend sind: Wie viel Kapital willst du in der Struktur binden? Welcher Zeithorizont gilt? Planst du ausschließlich zu vermieten oder auch selbst zu nutzen? Die Antworten bestimmen, ob eine Gesellschaft Mehrwert erzeugt oder nur Komplexität.

07Strategie & Rendite

Fazit: Struktur folgt Strategie

Du brauchst keine Firma, um in Dubai zu vermieten. Als Privatperson kannst du kaufen, registrieren, vermieten und Einnahmen transferieren, innerhalb des geltenden Rechts und ohne lokale Gesellschaft.

Ob eine Gesellschaft sinnvoll ist, beantwortet sich nicht pauschal. Es hängt von deiner Steuersituation im Heimatland ab, von deiner Nachfolgeplanung, von der Art der Vermietung und davon, ob du ein Portfolio aufbaust. Die richtige Reihenfolge: erst Strategie klären, dann Struktur wählen.

Bei komplexen Konstellationen, insbesondere zur steuerrechtlichen Behandlung im DACH-Raum, ist die Einbindung einer auf UAE und deutsches Steuerrecht spezialisierten Kanzlei keine Option, sondern Pflicht. Als Partner für die rechtliche Tiefe arbeiten wir mit TME Legal zusammen.

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Welche Struktur passt zu deiner Situation?

Ob Privatperson oder Gesellschaft: Die richtige Entscheidung hängt von deinem Steuerwohnsitz, deinem Zeithorizont und dem geplanten Portfolio-Umfang ab. Im Erstgespräch gehen wir diese Fragen gemeinsam durch, ohne Verkaufsdruck, mit konkreten Antworten.

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Savvas Kyritsis, Geschäftsführer, IMOS Real Estate

Autor

Savvas Kyritsis

Geschäftsführer, IMOS Real Estate · RERA Broker Card 62714

Savvas Kyritsis begleitet deutschsprachige Investoren beim Aufbau von Dubai-Immobilien-Portfolios — mit Fokus auf strategische Vermögensarchitektur statt Einzelverkauf sowie Off-Plan- und Bestandsstrategie für DACH-Investoren.

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Häufige Fragen

Ist eine Firma nötig um zu vermieten in Dubai?
Nein. Als Privatperson kannst du in Dubais Freehold-Zonen kaufen und legal vermieten. Eine Gesellschaft ist nicht vorgeschrieben, kann aber je nach Situation steuerlich oder erbrechtlich sinnvoll sein.
Wie werden Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland versteuert?
Dubai erhebt keine Einkommensteuer auf Mieteinnahmen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den UAE ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und gilt seit 2022 nicht mehr. Mieteinnahmen aus Dubai unterliegen daher grundsätzlich der vollen deutschen Einkommensteuer, ohne Abkommensschutz. Individuelle steuerliche Beratung ist hier unerlässlich.
Was ist Ejari und muss ich das selbst erledigen?
Ejari ist das offizielle Mietvertragsregistrierungssystem in Dubai. Jeder Mietvertrag muss dort hinterlegt werden, damit er rechtlich durchsetzbar ist. Eine lizenzierte Hausverwaltung übernimmt das in der Regel für dich.
Gilt für Kurzzeitvermietung in Dubai dieselbe Regelung wie für Langzeitmiete?
Nein. Für Holiday Home Rentals (Airbnb, Booking.com) verlangt das Dubai Department of Economy and Tourism eine separate Lizenz. Privatpersonen können diese direkt beim DET beantragen, ohne eine Gesellschaft zu gründen. Langzeitmiete mit Jahresvertrag funktioniert als Privatperson ohne zusätzliche Lizenz.
Was passiert mit meiner Dubai-Immobilie im Erbfall?
Seit dem Inkrafttreten des UAE Personal Status Law No. 41 of 2024 (April 2025) wird auf nicht-muslimische Ausländer ohne registriertes Testament nicht mehr automatisch das islamische Erbrecht angewendet. Es greifen zivilrechtliche Intestat-Regeln, die dennoch nicht zwingend der gewünschten Verteilung entsprechen. Ein in den UAE oder im DIFC registriertes Testament bleibt die sichere Lösung. Dazu unbedingt eine auf UAE-Erbrecht spezialisierte Kanzlei einbinden.