
Unternehmen nach Dubai verlagern: Was Gründer und Selbstständige vorher wissen müssen
Von der Rechtsformwahl über die Steuerpflicht bis zur echten Substanz: Wer sein Unternehmen nach Dubai verlagert, muss mehr bedenken als einen Gewerbeeintrag in einer Freihandelszone.
Wer sein Unternehmen nach Dubai verlagern will, denkt zuerst an Zahlen: null Prozent Körperschaftsteuer, keine Kapitalertragsteuer, ein Standort mit globalem Ruf. Diese Zahlen stimmen. Aber sie sind der einfache Teil. Der schwierige Teil ist das, was dazwischen liegt: Substanzanforderungen, die Frage des steuerlichen Wohnsitzes, die Behandlung durch das deutsche oder schweizerische Steuerrecht und die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur für dein konkretes Geschäftsmodell. Wer diese Weichen falsch stellt, zahlt doppelt. Dieser Leitfaden zeigt dir, was du vor der Gründung geklärt haben musst.
Freezone oder Mainland: zwei grundlegend verschiedene Wege
Dubai bietet zwei Hauptwege für eine Unternehmensansiedlung. Eine Freezone erlaubt 100-prozentiges Auslandseigentum, schränkt aber in der Regel den direkten Handel mit dem lokalen Emirat-Markt ein. Es gibt mehr als 40 Freezones in den VAE, jede mit eigenem Fokus und eigenen Konditionen. Finanzdienstleister wählen DIFC oder ADGM, Rohstoffhandel findet in der DMCC statt, Tech-Unternehmen in der Dubai Silicon Oasis. Wer Werkstatt oder Produktion plant, schaut nach Jebel Ali, Al Quoz oder Ras Al Khor, wo die Infrastruktur für industrielle Tätigkeiten tatsächlich vorhanden ist und die Mietkosten dies widerspiegeln.
Das Mainland ermöglicht uneingeschränkten Zugang zum lokalen Markt. Seit Inkrafttreten von Federal Decree-Law No. 26 of 2020 Anfang 2021 ist vollständiges Auslandseigentum im Mainland für die meisten Tätigkeiten möglich. Cabinet Resolution No. 55 of 2021 legt sogenannte strategische Tätigkeiten fest, für die weiterhin Ausnahmen gelten: Verteidigungs- und Sicherheitsaktivitäten, Bank-, Versicherungs- und Geldwechselgeschäfte sowie Telekommunikation. In diesen Sektoren sind lokale Beteiligung oder besondere Genehmigungen weiterhin erforderlich.
Die Entscheidung hängt davon ab, wo deine Kunden sitzen, welche Verträge du abschließen willst und ob du physisch in Dubai tätig sein musst. Wer seine Kunden ausschließlich außerhalb der VAE bedient, fährt mit einer Freezone-Struktur in der Regel einfacher. Wer lokal Büroflächen vermieten, Bauprojekte begleiten oder mit Regierungsbehörden arbeiten will, braucht einen anderen Ansatz. Die Lizenzwahl ist nicht primär eine Kostenfrage, sondern eine Frage des Geschäftsmodells.
Die Frage ist nicht, welche Struktur die günstigste ist. Die Frage ist, welche Struktur dein Geschäftsmodell trägt und vor dem Finanzamt deines Herkunftslandes standhält.
Steuerpflicht in DACH: Was nach der Gründung passiert
Eine Dubai-Firmengründung beendet nicht automatisch die Steuerpflicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Solange du als natürliche Person dort unbeschränkt steuerpflichtig bist, unterliegen auch deine ausländischen Einkünfte grundsätzlich der dortigen Besteuerung, je nach Struktur und anwendbarem Recht.
Zwischen Deutschland und den VAE besteht seit dem 31. Dezember 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Das frühere Abkommen lief zu diesem Datum aus und wurde nicht erneuert. Für deutsche Steuerpflichtige gilt damit seit 2022 ausschließlich deutsches Steuerrecht auf VAE-Einkünfte. Die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz kann passive Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft dem deutschen Gesellschafter direkt zurechnen, als wären sie im Inland angefallen.
Österreich und die Schweiz haben weiterhin aktive Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE. Das österreichisch-emiratische DBA wurde in überarbeiteter Fassung zum 1. Januar 2023 wirksam. Das schweizerisch-emiratische DBA ist seit 2012 in Kraft. Diese Abkommen können die steuerliche Belastung für österreichische und schweizerische Ansässige gegenüber der deutschen Situation erheblich günstiger gestalten, abhängig von der konkreten Einkunftsart und Struktur. Lass dir vor der Gründung von einem auf DACH-VAE-Recht spezialisierten Steuerberater eine schriftliche Einschätzung geben.
Die 183-Tage-Regel: notwendig, aber nicht hinreichend
Oft wird die 183-Tage-Regel als magische Formel gehandelt: Wer sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Dubai aufhält, sei steuerlich in den VAE ansässig. Das ist eine grobe Vereinfachung. Die Anzahl der Aufenthaltstage ist ein Kriterium unter mehreren. Was ebenso zählt: wo dein Lebensmittelpunkt liegt, wo deine Familie wohnt, wo du Immobilien besitzt und nutzt und wo deine wirtschaftlichen Interessen konzentriert sind.
Das deutsche Steuerrecht kennt neben der Ansässigkeit auch den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts. Wer formal nach Dubai zieht, aber weiterhin eine Wohnung in München behält, regelmäßig zurückkommt und seine Hauptkunden in Deutschland hat, wird vom Finanzamt in vielen Fällen weiterhin als inländisch steuerpflichtig behandelt. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.
Eine saubere Wohnsitzverlagerung bedeutet: Abmeldung in Deutschland, Aufgabe oder nachweisliche Aufgabe der deutschen Wohnung als Lebensmittelpunkt, Begründung eines echten Wohnsitzes in Dubai mit Mietvertrag oder Eigentum, Emirates ID und nachweisbare soziale sowie wirtschaftliche Verwurzelung. Das ist machbar, erfordert aber Konsequenz und lückenlose Dokumentation.
186 Tage Dubai und eine Eigentumswohnung in München: Das ist kein Wohnsitzwechsel. Das ist ein Risiko.
Substanz ist Pflichtprogramm, keine Formalität
Selbst wenn du deinen Wohnsitz nach Dubai verlagerst, stellt sich für die Unternehmensstruktur die Substanzfrage. Steuerliche Finanzbehörden in DACH-Ländern prüfen zunehmend, ob eine ausländische Gesellschaft wirtschaftliche Substanz hat: ob dort tatsächlich Entscheidungen getroffen werden, echte Mitarbeiter tätig sind oder zumindest der Geschäftsführer regelmäßig vor Ort agiert.
Eine Freezone-Lizenz mit einer virtuellen Office-Adresse und einem Gesellschafter, der die Gesellschaft von München aus steuert, ist kein belastbares Konstrukt. Internationale Standards wie der OECD-BEPS-Rahmen haben die VAE-eigenen Economic Substance Regulations geprägt, die mit Cabinet Resolution No. 57 of 2020 eingeführt wurden. Diese verlangen, dass bestimmte Branchen nachweislich Substanz in den VAE aufbauen. Das formale ESR-Reporting wurde mit Cabinet Decision No. 98 of 2024 für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2022 abgeschafft, was jedoch die grundlegende Substanzerwartung aus Sicht der DACH-Finanzbehörden nicht beseitigt.
Was Substanz konkret bedeutet, ist branchenabhängig. Für einen Berater kann ein echter Arbeitsplatz in Dubai mit nachweislicher Anwesenheit ausreichen. Für eine Holdingstruktur, die Beteiligungen hält, gelten andere Anforderungen. Lass diese Frage von einem auf VAE-Recht spezialisierten Anwalt klären, bevor du die Struktur festlegst. Partner wie TME Legal in Dubai, die täglich mit internationalen Unternehmern arbeiten, kennen sowohl die lokalen Anforderungen als auch die Fragen, die das DACH-Finanzamt stellen wird.
Eine Briefkastenfirma in einer Freezone schützt nicht vor dem deutschen Finanzamt. Echte Substanz schon.
Verlagerungskosten: Was du wirklich einplanen musst
Die Gründungskosten für eine Freezone-Gesellschaft variieren je nach Zone, Rechtsform und Paket erheblich. Viele Freezones bieten Einstiegspakete an, die Lizenz, Visumquote und nominale Bürofläche bündeln. Diese Pakete decken aber oft nicht alle laufenden Kosten ab: Jahreserneuerung der Lizenz, Visumverlängerungen, Buchhaltungs- und Auditpflichten sowie mögliche Kosten für einen registrierten Agenten.
Seit Einführung der Körperschaftsteuer in den VAE für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen, gilt für Unternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Gewinn oberhalb von 375.000 AED ein Steuersatz von neun Prozent. Unterhalb dieser Schwelle bleibt es bei null. Das ändert die Kalkulation für kleinere Unternehmen kaum, ist für größere Strukturen aber relevant.
Hinzu kommen die Lebenshaltungskosten in Dubai, die je nach Lebensstil deutlich über denen in deutschen Mittelstädten liegen. Wer mit Familie zieht, kalkuliert Schulgebühren, Krankenversicherung und Miete ein. Der steuerliche Vorteil ist real, aber er wird durch höhere laufende Kosten teilweise kompensiert. Rechne das mit konkreten Zahlen durch, bevor du die Entscheidung triffst.
Drei Fehler, die die Verlagerung teuer machen
Der häufigste Fehler: die Verlagerung auf dem Papier vollziehen, im Alltag aber nichts ändern. Gesellschaft in Dubai gegründet, Wohnsitz formal abgemeldet, Lebensmittelpunkt de facto in Deutschland belassen. Das ist das Muster, das Steuerfahndungen aufdecken. Eine Adresse in Dubai reicht nicht.
Der zweite Fehler: die Freezone allein nach dem Preis wählen, ohne zu prüfen, ob die Zone zur Geschäftstätigkeit passt. JAFZA, DAFZA und DMCC bedienen unterschiedliche Geschäftsmodelle mit unterschiedlichen Konditionen. Die günstigste Lizenz nützt nichts, wenn sie deine Haupttätigkeit nicht abdeckt oder der Zugang zu den Kunden fehlt, die du ansprechen willst.
Der dritte Fehler: fehlende Beratung durch auf VAE spezialisierte Anwälte und Steuerberater. Allgemeine Steuerberater in Deutschland kennen das VAE-Recht oft nicht. Was im Erstgespräch nach einem einfachen Schritt klingt, hat rechtliche und steuerliche Konsequenzen auf beiden Seiten. Wer hier spart, zahlt später mehr.
Wann die Verlagerung wirklich Sinn ergibt
Die Verlagerung eines Unternehmens nach Dubai ergibt dann Sinn, wenn du bereit und in der Lage bist, deinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt zu verlagern, wenn dein Geschäftsmodell ortsunabhängig oder Dubai-kompatibel ist und wenn die Steuerersparnis die Kosten und den Aufwand in einem vernünftigen Zeithorizont übersteigt.
Für Unternehmer mit hohen Gewinnen, globalem Kundenstamm und Flexibilität beim Wohnort kann Dubai eine stichhaltige Lösung sein. Für jemanden, dessen Familie, soziales Netz und Hauptkunden in Bayern sitzen und der mehrmals im Jahr nach Dubai fliegt, um die Unternehmensadresse zu rechtfertigen, ist sie es wahrscheinlich nicht.
Die ehrliche Frage lautet: Willst du wirklich nach Dubai, oder willst du nur weniger Steuern zahlen? Beides ist legitim. Aber nur das erste Motiv trägt eine langfristig haltbare Struktur. Das zweite führt früher oder später zu Problemen.
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Freezone oder Mainland, welche Lizenz zu deiner Tätigkeit passt und was steuerlich in deiner Situation gilt: Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Im Erstgespräch schauen wir uns deine konkrete Situation an.
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Autor
Savvas Kyritsis
Geschäftsführer, IMOS Real Estate · RERA Broker Card 62714
Savvas Kyritsis begleitet deutschsprachige Investoren beim Aufbau von Dubai-Immobilien-Portfolios — mit Fokus auf strategische Vermögensarchitektur statt Einzelverkauf sowie Off-Plan- und Bestandsstrategie für DACH-Investoren.
LinkedInQuellen
- UAE Ministry of Economy: Free Zones Overview (mehr als 40 Freezones)
- UAE Government Portal: Starting a business in a free zone
- UAE Government Portal: Full foreign ownership of commercial companies (Mainland)
- Bundesfinanzministerium: DBA Deutschland-VAE ausser Kraft seit 31.12.2021
- Bundesministerium der Finanzen: Außensteuergesetz (AStG)
- UAE Federal Tax Authority: Corporate Tax Overview (375.000 AED Schwelle, 9%)
- UAE Ministry of Finance: Federal Decree-Law No. 47 of 2022 on Corporate Tax
- UAE Ministry of Finance: Economic Substance Regulations (ESR)
- UAE Ministry of Finance: Cabinet Decision No. 98 of 2024 amending ESR reporting
- OECD BEPS-Rahmen: Substanzanforderungen
- Österreich-VAE DBA: WKO Übersicht
- Schweiz-VAE DBA: Eidgenössische Steuerverwaltung
- TME Legal Dubai: Unternehmensstrukturierung VAE (Partnerlink: interne Freigabe durch Savvas erforderlich)
Häufige Fragen
- Muss ich meinen Wohnsitz nach Dubai verlegen, um von der Steuerfreiheit zu profitieren?
- In der Regel ja. Eine Dubai-Gesellschaft allein beendet nicht die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland oder der Schweiz. Der Wohnsitz muss tatsächlich verlagert werden, mit nachweisbarem Lebensmittelpunkt in den VAE. Für Deutsche gilt seit dem Auslaufen des DBA Ende 2021 ausschließlich deutsches Steuerrecht auf VAE-Einkünfte. Österreicher und Schweizer verfügen über aktive Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE, was die Situation je nach Einkunftsart anders gestalten kann. Lass das von einem spezialisierten Steuerberater für deine konkrete Situation prüfen.
- Was kostet eine Freezone-Gesellschaft in Dubai jährlich?
- Die Kosten variieren je nach Zone und Struktur erheblich. Neben der Lizenzgebühr kommen Kosten für Visa, Buchhaltung, Audit und laufende Büroinfrastruktur hinzu. Plane mehr als nur die Einstiegspauschale ein und vergleiche mindestens drei Freezones, die zur Geschäftstätigkeit passen.
- Was sind die Economic Substance Regulations in den VAE?
- Die VAE verlangen von bestimmten Branchen, dass sie nachweisbare wirtschaftliche Substanz im Land haben. Die Regelung wurde mit Cabinet Resolution No. 57 of 2020 eingeführt. Mit Cabinet Decision No. 98 of 2024 wurde die formale ESR-Berichtspflicht für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 enden, abgeschafft. Die grundlegende Erwartung, dass eine UAE-Gesellschaft echte wirtschaftliche Substanz vorweisen kann, bleibt aus Sicht der DACH-Finanzbehörden relevant. Welche Branchen von den ESR ursprünglich erfasst waren, regelt Ministerial Decision No. 100 of 2020.
- Wie lange dauert die Gründung einer Freezone-Gesellschaft in Dubai?
- Die reine Lizenzerteilung dauert je nach Zone oft nur wenige Werktage. IFZA und DMCC etwa verarbeiten vollständige Unterlagen in der Regel innerhalb von einer bis zwei Wochen. Visa-Prozesse, behördliche Zusatzgenehmigungen und insbesondere die Bankkontoöffnung können den Gesamtprozess erheblich verlängern. Plane für eine vollständige, funktionierende Struktur inklusive Bankkonto realistisch zwei bis drei Monate ein.
- Brauche ich im Mainland einen lokalen Partner?
- Nicht grundsätzlich. Seit Inkrafttreten von Federal Decree-Law No. 26 of 2020 Anfang 2021 ist 100-prozentiges Auslandseigentum im Mainland für die meisten Tätigkeiten möglich. Cabinet Resolution No. 55 of 2021 definiert bestimmte strategische Tätigkeiten, für die Ausnahmen gelten, darunter Verteidigung und Sicherheit, Bank- und Versicherungsgeschäfte sowie Telekommunikation. Das hängt vom konkreten Geschäftsfeld ab.
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